Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Landesfamilienpass 2024
Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes. Er wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines "Programms zur Förderung von Familien" eingeführt.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein)
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo kann ich den Landesfamilienpass beantragen?
Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien mit ihren Kindern die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg oder auch eines der nicht staatlichen Angebote unentgeltlich oder zu einem ermäßigtem Eintritt besuchen.
Können Angebote auch ohne Gutscheinkarten besucht werden?
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können viele weitere Angebote auch ohne Gutschein kostenfrei besucht werden. Weitere Informationen finden Sie im Flyer, der im info-büro erhältlich ist.
Was ist sonst noch wichtig?
Bitte informieren Sie sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise.
Eine Liste aller Angebote finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter:
www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass