Energietipp der Energieagentur Mittelbaden
Beratungsbedarf im Gebäudebereich durch neues GEG und BEG steigt
Mit dem Start ins Jahr 2024 ergaben sich viele Neuerungen im Gebäudebereich, so trat zum 1. Januar 2024 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, welches verbindende Vorgaben für energetisches Bauen und Sanieren setzt. Auch die Förderkulisse (BEG) im Bereich der Einzelmaßnahmen hat sich deutlich verändert. So sind jetzt bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
Gleichzeitig werden die energetischen Anforderungen für neue Gebäude strenger, um die Standards für energieeffiziente Häuser zu erhöhen. Es wird verstärkt auf die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten gesetzt, um den Anteil nachhaltiger Energiequellen zu steigern. Eine wichtige Änderung betrifft dabei die Modernisierung von Heizungsanlagen, auch die jeweilige kommunale Wärmeplanung der Kommune kann Einfluss auf die eigene Heizungsanlage nehmen. Die Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, den Gebäudesektor effektiv in Richtung Klimaneutralität zu lenken.
Die Energieagentur Mittelbaden gGmbH als neutrale und kostenfreie Beratungseinrichtung für Privatpersonen, Kommunen, Schulen und Unternehmen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden kann Ihnen hier in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem individuellen Projekt mit einer neutralen Erstberatung weiterhelfen.
Anmeldungen per Telefon unter 07222 159080 oder per E-Mail unter kontakt@energieagentur-mittelbaden.de.
Nähere Informationen und weitere Beratungsangebote können Sie unserer Website www.energieagentur-mittelbaden.de entnehmen.
Energieagentur Mittelbaden gGmbH - Ihr Ansprechpartner für Energieeffizienz und Klimaschutz
Projektleiter Kevin Schad beim Beratungsgespräch