Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 13. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2023 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen
1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2. Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Weiter wollen wir Sie informieren, dass der Gemeinderat der Stadt Rastatt in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2023 sowohl die Neu- und Wiederbestellung der ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter als auch die Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung beschlossen hat.
Ralf Buchholz
Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt