Der Gemeindetag BW informiert: Ausnahmen vom Lärmschutz bei der Fußball-EM 2024
Fußball-EM 2024: Wieder "Public-Viewing" möglich
Auch bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland sind für Public-Viewing-Veranstaltungen wieder Ausnahmen beim Lärmschutz möglich. Damit können auch die 26 der insgesamt 51 Spiele, bei denen der Anstoß erst um 21 Uhr erfolgt, öffentlich auf Großleinwänden unter freiem Himmel übertragen werden.
Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2024 einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht. Die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Formal tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.
Diese erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar.
Die Verordnung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).